

Die Pflicht zur Teilnahme an der Hegeschau ist in § 16 Absatz 4 der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Jagdgesetz (AVBayJG) geregelt:
„Die Revierinhaber sind verpflichtet, den Kopfschmuck des gesamten in ihren Jagdrevieren im letzten Jagdjahr erlegten oder verendet aufgefundenen Schalenwildes bei der öffentlichen Hegeschau vorzulegen.“

Kontrolle der Abschusspläne:
Sie ermöglicht die Überprüfung der Einhaltung der festgelegten Abschusszahlen und -strukturen.
Informationsaustausch:
Sie bietet eine Plattform für den Austausch zwischen Jägern, Behörden und der Öffentlichkeit über Themen wie Wildschäden, Waldverjüngung und Naturschutz.
Brauchtumspflege:
Sie trägt zur Pflege jagdlicher Traditionen und zur Öffentlichkeitsarbeit der Jägerschaft bei.
Die Untere Jagdbehörde (Landratsamt) ist für die Organisation und Durchführung der Hegeschau zuständig. Sie koordiniert die Termine, legt die Modalitäten fest und arbeitet dabei eng mit den Forstbehörden und den anerkannten Vereinigungen der Jäger (in unserem Fall, der Jagdkreisgruppe Wolfratshausen) zusammen. Die Durchführung der Hegeschau obliegt den anerkannten Vereinigungen der Jäger, während die hoheitlichen Aufgaben bei der Jagdbehörde verbleiben.