
Einladung zum Kreisgruppenschießen 2026
Wichtiger Hinweis zur Verbringung und Nutzung von Schalldämpfern in Österreich
Nach aktueller Auskunft der zuständigen österreichischen Behörden (u. a. Landespolizeidirektion Tirol sowie Bezirkshauptmannschaft Schwaz) ist bei der Einreise nach Österreich mit Schalldämpfern besondere Vorsicht geboten.
Schalldämpfer gelten in Österreich grundsätzlich als verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z. 5 des österreichischen Waffengesetzes (WaffG).
Von diesem Verbot sind Jägerinnen und Jäger mit einer gültigen österreichisch anerkannten Jagdkarte ausgenommen.
- entweder der Besitz einer gültigen österreichischen Jagdkarte
- einer gültigen österreichischen Gastjagdkarte
Diese dürfen Schalldämpfer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erwerben, besitzen und führen.
Nach den vorliegenden behördlichen Auskünften ist die Einfuhr bzw. Verbringung eines Schalldämpfers nach Österreich ohne eine gültige Jagdkarte nicht zulässig. Dies gilt unabhängig davon, ob der Schalldämpfer im Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen ist. Die Eintragung im Europäischen Feuerwaffenpass ersetzt die nach österreichischem Recht erforderlichen Voraussetzungen nicht.
Ein Verstoß gegen die österreichischen waffenrechtlichen Bestimmungen kann aufgrund der Einstufung des Schalldämpfers als verbotene Waffe strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird daher dringend empfohlen, sich vor der Einreise nach Österreich über die aktuell geltenden rechtlichen Voraussetzungen zu informieren und die erforderlichen Nachweise (insbesondere eine gültige Jagdkarte) mitzuführen, bzw. eben keinen Schalldämpfer nach Österreich einzuführen.
Dieser Hinweis erfolgt nach bestem Wissen auf Grundlage aktueller behördlicher Auskünfte. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie die Auslegung durch die zuständigen österreichischen Behörden.
Anmeldung auf
kreisgruppenschiessen@jkg-wor.de